Bedingungen und Konditionen | INTEGRTR.platform

Dieses Dokument ist ab dem 1. Januar 2021 gültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Information Lifecycle Management (InLiMa) Plattform der INTEGRTR GmbH als "Software as a Service" (SaaS)

Mit der Plattform INTEGRTR stellt die INTEGRTR GmbH, 4. Industriestraße 12, 68766 Hockenheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer (nachfolgend "INTEGRTR" genannt), registrierten Geschäftskunden eine webbasierte Integration Lifecycle Management Software (InLiMa) zur Unterstützung der technischen Integration im HCM-Umfeld als Software as a Service Lösung (SaaS") zur Verfügung.

1. Allgemeine Bestimmungen, Anwendungsbereich und Kunden

(1) INTEGRTR erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (nachfolgend: "Kunden") auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen.

(2) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Vertragsbedingungen, ggf. wird ein Einzelvertrag geschlossen.

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen INTEGRTR und ihren Kunden geschlossen werden.

(4) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von INTEGRTR ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn wir in Kenntnis der Vertragsbedingungen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringen.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Zustandekommen der Vereinbarung und Testphase

(1) Der Vertrag zwischen INTEGRTR und dem Kunden kommt zustande, indem sich der Kunde auf dem Portal von INTEGRTR registriert und der Geltung der Vertragsbedingungen von INTEGRTR zustimmt und INTEGRTR die Registrierung anschließend bestätigt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen. Dieser kostenlose Testzeitraum soll es Neukunden ermöglichen, die Plattform oder einzelne Anwendungen der Plattform zunächst auszuprobieren und die Funktionen kennenzulernen. INTEGRTR behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit oder die Dauer des kostenlosen Testzeitraums zu begrenzen oder zu verlängern. INTEGRTR wird den Kunden rechtzeitig über die Einschränkung der Testphase informieren.

(3) Nach Ablauf der Testphase hat der Kunde die Möglichkeit, mit INTEGRTR einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Plattform abzuschließen. Der Kunde kann einzelne Anwendungen und für einige von ihnen sogar verschiedene Einsatzmöglichkeiten wählen.

(4) Für den Abschluss eines Vertrages über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform oder einzelner Anwendungen mit jährlicher Abrechnung erstellt das Sales Team von INTEGRTR auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, das vom Kunden durch Bestätigung in Textform angenommen wird.

3. Gegenstand der Vereinbarung/Natur und Umfang der Dienstleistungen

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software (nachfolgend "Plattform" oder "Software" genannt) zur Nutzung per Fernzugriff auf den Servern von INTEGRTR oder von INTEGRTR beauftragten Providern ("INTEGRTR-Server"). INTEGRTR stellt in diesem Zusammenhang auch Serverkapazitäten auf INTEGRTR-Servern zur Speicherung der vom Nutzer mit der Softwareanwendung generierten Daten zur Verfügung ("Data Hosting").

(2) INTEGRTR stellt dem Kunden die Plattform zur Nutzung am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums ("Übergabepunkt") zur Verfügung. Die Software verbleibt stets auf dem INTEGRTR-Server. INTEGRTR schuldet keine Gewährleistung für die Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden.

(3) INTEGRTR stellt dem Kunden die für den Zugang zur Plattform oder Anwendung erforderlichen Benutzerkennungen und Passwörter ("Zugangsdaten") zur Verfügung.

(4) Der Anschluss des Kunden an das Internet und die Aufrechterhaltung des Netzanschlusses sowie die Beschaffung und Bereitstellung der dafür erforderlichen Hardware seitens des Kunden sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kunde ist selbst verpflichtet, auf eigene Kosten und eigenes Risiko einen seinen Anforderungen entsprechenden Internetanschluss für sein Unternehmen bereitzustellen und zu unterhalten.

4. Ausbildung und zusätzliche Dienstleistungen

(1) INTEGRTR stellt dem Kunden zusammen mit der Software eine elektronische Benutzerdokumentation (Betriebsanleitung) als Online-Hilfe in englischer Sprache zur Verfügung.

(2) INTEGRTR erbringt darüber hinaus auf Wunsch des Kunden Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Hinblick auf die Einführung und Anwendung der Plattform und Programme, wie z.B. Unterstützung bei der Konfiguration, Schulung von Mitarbeitern des Kunden oder Hilfe bei der Inbetriebnahme der Software. Letzteres umfasst auch die individuelle Bereitstellung aller gespeicherten Daten in einer vom Kunden vorgegebenen Form. Diese Leistungen werden auf Wunsch des Kunden erbracht und diesem entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt. Ergänzend gelten die Schulungsbedingungen von INTEGRTR, die bei Beauftragung von Schulungsleistungen gesondert zur Verfügung gestellt werden.

(3) Ein etwaiger Programmieraufwand zur Bereitstellung spezieller, auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittener Funktionalitäten wird im Rahmen eines gesonderten Auftrages nach Zeitaufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von INTEGRTR, die mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt wird, berechnet.

5. Entlohnung, Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung der Plattform wird ein monatliches Grundentgelt erhoben. Das Grundentgelt beinhaltet die Nutzung durch einen Nutzer und pro Anwendung. Die Höhe der insgesamt geschuldeten monatlichen Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Nutzer des Kunden und von der Auswahl und Nutzung der über die Plattform angebotenen Zusatzinhalte ("inAPP-Käufe"). Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste (auf Anfrage - sales@integrtr.com).

(2) Die monatliche Grundgebühr sowie die Nutzungsgebühr für zusätzliche Nutzer pro Kundenprojekt werden von INTEGRTR für zwölf (12) Monate im Voraus berechnet. Darüber hinausgehende Inhalte werden entsprechend der Nutzung im jeweiligen Monat abgerechnet. Der Kunde erhält die Rechnung per E-Mail als .pdf-Dokument an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Die Vergütung für die vertraglichen Leistungen wird zusätzlich im Nutzungsvertrag oder im Kooperationspartnervertrag festgelegt.

(4) Weitere Leistungen, die der Kunde gesondert nach Aufwand zu vergüten hat, werden monatlich zu Beginn des Folgemonats abgerechnet.

(5) Rechnungen sind stets in Euro zu bezahlen. Alle Angaben im Preismodell verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Der Kunde erhält pro Nutzer eine personalisierte Zugangsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung und einem Passwort. Der Kunde darf die Benutzerkennung und das Passwort nur dem jeweils berechtigten Nutzer mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Nutzung einer Benutzerkennung durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Wird eine Benutzerkennung von weiteren Personen genutzt, so ist INTEGRTR berechtigt, für jeden weiteren Nutzer der Kennung ein Nutzungsentgelt zu verlangen.

6. Nutzung der Plattform und Zugangsdaten

(1) Der Kunde erhält pro Nutzer eine personalisierte Zugangsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung und einem Passwort. Der Kunde darf die Benutzerkennung und das Passwort nur dem jeweils berechtigten Nutzer bekannt geben und ist im Übrigen zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Nutzung einer Benutzerkennung durch mehr als eine Person ist nicht zulässig. Wird eine Benutzerkennung von weiteren Personen genutzt, ist INTEGRTR berechtigt, für jeden weiteren Nutzer der Kennung ein Nutzungsentgelt zu erheben.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten an einen unbefugten Dritten weiterzugeben. Alle Zugangsdaten sind in geschützter Form zu speichern, so dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Der Kunde wird INTEGRTR unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben könnten. Besteht der Verdacht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von Zugangsdaten erlangt hat, ist INTEGRTR berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Konto vorübergehend zu sperren.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für geschäftliche Zwecke Dritter zu nutzen oder sie Dritten zur Nutzung zu überlassen oder zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Dritte, die im Rahmen eines schriftlichen Auftrages des Kunden mit Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung der Geschäfte des Kunden betraut wurden.

7. Urheberrechte und sonstige Rechte

(1) Das Urheberrecht und alle sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software einschließlich der Benutzerdokumentation stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich INTEGRTR zu. Dem Vertragspartner werden lediglich die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an der näher beschriebenen Plattform, der Benutzerdokumentation und den Programmen eingeräumt.

(2) Der Vertragspartner erhält an der Plattform, der Benutzerdokumentation und den Softwareprogrammen ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, diese für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, einschließlich der Vermietung (Weitervermietung) der Software, Bearbeitung oder öffentlichen Zugänglichmachung, liegen bei INTEGRTR. Die Software darf vom Vertragspartner nur für den vertragsgemäßen Zweck genutzt werden. Der Verwendungszweck der Software ergibt sich im Einzelnen aus den Allgemeinen Bestimmungen von INTEGRTR. Eine über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Nutzung der Plattform, der Benutzerdokumentation und der zum Download angebotenen Programme ist nicht gestattet.

(3) Die auf der Plattform verarbeiteten Daten gehören dem Vertragspartner bzw. dessen Kunden. INTEGRTR räumt diesem hiermit alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten ein, insbesondere zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten. INTEGRTR erhält darüber hinaus vom Vertragspartner das Recht, die mit der Plattform verarbeiteten Daten in anonymisierter Form zu Analyse- und Benchmarkingzwecken auszuwerten und zu diesem Zweck mit anderen Daten zusammenzuführen, zu vervielfältigen und zu verarbeiten. INTEGRTR stellt dabei sicher, dass der Vertragspartner oder andere Personen im Falle einer Veröffentlichung der Ergebnisse für Dritte nicht identifizierbar sind. Eine anderweitige Nutzung der Daten durch INTEGRTR oder eine Weitergabe der nicht anonymisierten Daten an Dritte ist nicht gestattet.

8. Verpflichtung des Vertragspartners zur Mitwirkung

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Inhalte auf der Plattform zu speichern, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten (z.B. hinsichtlich der Vertraulichkeit) verstößt. Der Vertragspartner wird die Software nicht manipulieren und keinerlei Daten auf den Servern von INTEGRTR speichern, die die Software, die Server, die übrige IT-Infrastruktur oder Daten anderer Kunden beschädigen oder gefährden.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt

  • die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, wie Marken, Urheberrechte und Namensrechte;
  • die Verwendung von beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten;
  • Mechanismen, Software und/oder Skripte einzusetzen, die über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Funktionen und Schnittstellen hinausgehen, insbesondere wenn dadurch Dienste von INTEGRTR blockiert, verändert, kopiert und/oder überschrieben werden, die für die vertragsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich sind; oder
  • der Versuch, die von INTEGRTR oder seinen Subunternehmern eingesetzten Sicherheitssysteme für die Plattform und die dort angebotenen Programme oder die auf der Plattform zugänglichen Inhalte durch Veränderung von Daten zu beeinträchtigen (§ 303 a StGB)StGB)), Computersabotage (§ 303(b) StGB), Verfälschung von Beweisdaten (§§ 269, 270 StGB), Unterdrückung von Beweisdaten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263(a) StGB), Ausspähen von Daten (§ 202(a) StGB), Abfangen von Daten (§ 202(b) StGB) oder andere Straftaten, bei denen entsprechend versucht wird, den Fall zur Anzeige zu bringen. 202(a) StGB), das Abfangen von Daten (§ 202(b) StGB) oder andere Straftaten, bei denen INTEGRTR entsprechend versuchen wird, den Fall bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

(3) Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner Verpflichtung alle angemessenen Vorkehrungen zur Schadensbegrenzung im Falle eines Datenverlustes treffen, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung der eigenen IT-Systeme und regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien.

(4) Um die Auswirkungen von Störungen so gering wie möglich zu halten, unterliegt der Vertragspartner den folgenden Verpflichtungen:

  • Der Vertragspartner erstellt und pflegt Notfallpläne für verschiedene Störungsszenarien.
  • Der Vertragspartner hat auftretende Störungen unverzüglich an die Service-E-Mail-Adresse zu melden.
  • Der Vertragspartner wird INTEGRTR im Rahmen des Zumutbaren bei der Behebung und Analyse der Störung unterstützen.
  • Der Vertragspartner benennt nach Vertragsabschluss weisungsbefugte Ansprechpartner, die Änderungen, Anpassungen und Auftragsleistungen, auch gegen Entgelt, vornehmen können.

(5) Mit der Nutzung der INTEGRTR-Plattform erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass er als Referenzkunde genannt wird. INTEGRTR ist damit berechtigt, Logos, Marken und Namen des Kunden in Referenzlisten und Fachartikeln zu veröffentlichen. Der Vertragspartner kann dieser Regelung schriftlich widersprechen.

(6) Die Kooperationspartner stellen ggf. sicher, dass sie die erforderlichen Rechte zur Nutzung der Plattform erhalten sowie die Erlaubnis ihrer Kunden zur Weitergabe von Daten ihrer Kunden an INTEGRTR einholen. Sie stellen darüber hinaus sicher, dass die Mitwirkungspflichten nach den Absätzen 1 bis 5 von ihren Kunden eingehalten werden.

9. Datenspeicherung

(1) INTEGRTR stellt dem Vertragspartner während der Vertragslaufzeit Speicherplatz und Rechenleistung in einem externen Rechenzentrum zur Speicherung seiner mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten zur Verfügung (Hosting). Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt auf externen Servern, die von einem Dritten im Auftrag von INTEGRTR betrieben werden. INTEGRTR ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch einen Dritten, namentlich einen Unterauftragnehmer, zu erbringen.

(2) INTEGRTR bezieht wesentliche Leistungen zum Betrieb der Plattform mit Amazon Web Services von Amazon Web Services, Inc. ("AWS"). Die einzuhaltenden AWS-Nutzungsbedingungen von INTEGRTR sind abrufbar unter: https://aws.amazon.com/de/agreement/

(3) INTEGRTR stellt sicher, dass die Plattform in einem EU-Rechenzentrum betrieben wird.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten haben, ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

(2) Personenbezogene Daten werden vom Vertragspartner nur in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften in eigener Verantwortung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Vertragspartner gewährleistet, dass die mit der Plattform verarbeiteten Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet werden, insbesondere, dass es eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung gibt. INTEGRTR verarbeitet keine personenbezogenen Daten der Vertragspartner und deren Mitarbeiter oder Kunden für eigene Zwecke. Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Auftrag des Vertragspartners unter strikter Einhaltung der

11. Garantie/Haftung

(1) INTEGRTR übernimmt keine Gewähr für die mit der Software erzielten Ergebnisse und Leistungen, insbesondere deren Aktualität, Richtigkeit, Qualität und Vollständigkeit, soweit sie auf den Eingaben des Kunden beruhen. Die vom Kunden eingegebenen Daten werden von INTEGRTR nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft oder korrigiert.

(2) Erbringt INTEGRTR gegenüber dem Kunden unentgeltliche Leistungen, z.B. die Überlassung der Software während einer kostenlosen Testphase, so haftet INTEGRTR insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

(3) Ist eine Vergütung vereinbart, so gilt folgendes: INTEGRTR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet INTEGRTR für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). Im letzteren Fall haftet INTEGRTR jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten haftet INTEGRTR nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(4) Für Mängel der Plattform, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, haftet INTEGRTR entgegen der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn INTEGRTR diese Mängel zu vertreten hat.

(5) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und soweit es sich nicht um eine Kardinalpflicht von INTEGRTR handelt, haftet INTEGRTR bei Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre, begrenzt auf den Nettobetrag des in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Nutzungsentgelts.

(6) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Insoweit haften wir nicht für die ständige oder ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Dienste.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von INTEGRTR.

12. Laufzeit, Kündigung, Übergabe/Löschung von Daten

(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsunterzeichnung. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Es ist jederzeit möglich, zusätzliche Inhalte zu buchen. Die ursprüngliche Laufzeit wird dadurch nicht berührt. Zusätzliche Inhalte werden in dem Monat abgerechnet, in dem sie auf der Plattform freigeschaltet werden.

(3) Das Recht eines jeden Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für INTEGRTR insbesondere vor, wenn der Vertragspartner mit einem nicht unerheblichen Teil der fälligen Vergütung im Rückstand ist oder in sonstiger Weise gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstößt. INTEGRTR kann nach seiner Wahl bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des Vertragspartners zur Plattform vorübergehend sperren und auch die Löschung weiterer Programme verlangen. INTEGRTR wird den Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist auffordern, die Pflichtverletzung zu beseitigen oder den Vertrag zu erfüllen. Weitergehende Ansprüche von INTEGRTR bleiben hiervon unberührt.

(4) INTEGRTR kann den Vertrag auch außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Vertragspartner über einen Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten keine kostenpflichtigen Transaktionen mit der Software mehr durchgeführt hat.

(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(6) INTEGRTR ist nicht verpflichtet, die Daten des Vertragspartners über den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages hinaus zu speichern, zu archivieren und/oder für den Zugriff des Vertragspartners bereitzuhalten. Dem Vertragspartner wird im Falle einer außerordentlichen Kündigung für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt, seine Daten zu sichern.

(7) Wird der Vertrag durch den Vertragspartner aufgrund einer Pflichtverletzung von INTEGRTR außerordentlich gekündigt, wird die für zwölf (12) Monate im Voraus geleistete Zahlung des Vertragspartners verrechnet und an den Vertragspartner zurückerstattet. pro rataentsprechend der Anzahl der Monate, in denen die Plattform zur Verfügung gestellt wurde. INTEGRTR ist berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund.

(8) Wird der Vertrag von INTEGRTR aufgrund einer Pflichtverletzung des Vertragspartners außerordentlich gekündigt, so hat INTEGRTR Anspruch auf die volle vertraglich vereinbarte Vergütung.

13. Verfügbarkeit, Wartungszeiträume, Support

(1) INTEGRTR wird stets die aktuelle Version der Plattform zur Verfügung stellen und diese bei Bedarf pflegen. INTEGRTR wird dem Vertragspartner das Update spätestens zwei Wochen vor den Daten der Update- oder Wartungsarbeiten mitteilen. Diese Ankündigungspflicht entfällt, wenn sie wegen der dringenden Notwendigkeit der Wartung oder Aktualisierung nicht eingehalten werden kann. In diesen Fällen wird INTEGRTR den Vertragspartner zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.

(2) INTEGRTR bietet den Nutzern während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr Unterstützung in Form eines Helpdesks. Der Helpdesk kann per E-Mail kontaktiert werden unter support@integrtr.com. Ein Bereitschaftsdienst außerhalb dieser Zeiten kann gesondert vereinbart werden ("Premium Support"). Meldungen an den Support sind in englischer Sprache zu verfassen.

(3) Der Vertragspartner wird aufgetretene Fehler und Bugs auf der Plattform und in der Software so detailliert wie möglich beschreiben, so dass sie für INTEGRTR nachvollziehbar und verständlich sind. Ordnungsgemäß gemeldete Fehler werden von INTEGRTR im Rahmen ihrer Reparaturverpflichtung im Rahmen der Gewährleistung behoben. Einzelheiten zu Fehlermeldungen und Reaktionszeiten sind in Anlage 3 geregelt.

(4) Eine Aktualisierung oder Wartung der Plattform erfolgt nur außerhalb der in Absatz 2 genannten Servicezeiten und nur dann, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. INTEGRTR ist nicht verpflichtet, die Plattform während eines laufenden Aktualisierungs- oder Wartungsverfahrens zur Verfügung zu stellen. INTEGRTR kann mit Zustimmung des Vertragspartners die Bereitstellung der Dienste auch während der Servicezeiten unterbrechen, um die Wartungsarbeiten für eine im Voraus festgelegte Zeitspanne durchzuführen. Diese Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt. Der Vertragspartner darf die Zustimmung nur verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Solche Zeiträume werden bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote nach Absatz 5 nicht berücksichtigt.

(5) INTEGRTR stellt dem Vertragspartner die Software mit einer über das Jahr gemittelten Verfügbarkeit von 99,0% zur Verfügung. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die INTEGRTR zu vertreten hat, dem Vertragspartner nicht zur Verfügung steht. Die Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Software nicht verfügbar ist aufgrund von

⦁ der Vertragspartner sie falsch bedient oder vertragswidrig nutzt;

⦁ geplante und angekündigte Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten;

⦁ technische Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von INTEGRTR liegen; oder

⦁ Höhere Gewalt.

14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preisliste oder der Dienstleistungen

(1) Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch keine wesentlichen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses berührt werden und dies zur Anpassung an bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Entwicklungen erforderlich ist, deren Nichtberücksichtigung das Gleichgewicht des Vertragsverhältnisses spürbar beeinträchtigen würde. Wesentliche Bestimmungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit, einschließlich der Kündigungsbestimmungen. Anpassungen oder Ergänzungen der AGB dürfen im Übrigen nur insoweit vorgenommen werden, als dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Rechtsprechung geändert wird und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB davon betroffen sind.

(2) Die Leistungsbeschreibung kann geändert werden, wenn dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und der Vertragspartner dadurch gegenüber der bei Vertragsschluss enthaltenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.B. Merkmale beibehalten oder verbessert werden sollen) und von dieser nicht erkennbar abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es für die geschuldeten Leistungen technische Neuerungen auf dem Markt gibt oder wenn Dritte, von denen INTEGRTR zur Leistungserbringung benötigte Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

(3) Die vereinbarten Preise können erhöht werden, um gestiegene Kosten auszugleichen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen INTEGRTR Vorleistungen bezieht, die zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich sind, ihre Preise erhöhen. Preiserhöhungen sind auch insoweit möglich, als sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bedingt sind.

(4) Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise nach den Absätzen 1 bis 3, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Vertragspartner ist berechtigt, ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen geltend zu machen. Kündigt der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, so werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsbestandteil. Auf diese Folge wird der Vertragspartner in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

15. Recht auf Einbeziehung Dritter

INTEGRTR ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen der vertraglichen Leistungen oder der gesamten vertraglichen Leistungen zu beauftragen und die beauftragten Leistungserbringer und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu ersetzen.

16. Schlussbestimmungen

(1) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn und soweit INTEGRTR ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(2) Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nicht durch eine mündliche Vereinbarung abbedungen werden.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen nicht berührt. Die unwirksame, undurchführbare oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine rechtmäßige, gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien im Hinblick auf das wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien im Nachhinein feststellen, dass der Vertrag oder seine Anhänge eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.

(4) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Mannheim.

Diese Politik ist ab dem 1. Januar 2021 wirksam.

 

Kontaktinformationen:

INTEGRTR GmbH, 4. Industriestrasse 12, 68766 Hockenheim, Deutschland.

https://www.integrtr.com

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